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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen von Meikel Apel – Apel Automation

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Meikel Apel, Westricher Str. 64, 44388 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Prozessautomatisierung und KI-gestützte Dokumentenverarbeitung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag schriftlich festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der ihm bereitgestellten Inhalte und Daten selbst verantwortlich.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell: Die Rechnung wird nach Abnahme der vereinbarten Leistung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Projekten mit einem Gesamtwert von mehr als 1.000 € kann eine Abschlagszahlung von bis zu 30 % bei Auftragserteilung vereinbart werden.

Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Die Nutzung der Leistung im produktiven Betrieb gilt ebenfalls als Abnahme.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des betreffenden Auftrags.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Code, Designs, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeit vereinbart wurde. Verwendete Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen, über die der Auftraggeber auf Anfrage informiert wird.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine der Parteien dafür verantwortlich ist.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Sofern für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erforderlich ist, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

12. Kündigung und Vertragsbeendigung

Projektverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Kosten für Drittleistungen (z. B. Lizenzen, externe Dienste) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Betreuungs- & Wartungsverträge

Laufende Betreuungs- und Wartungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: 22.04.2026